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Verbrennen von Gartenabfällen

In vergangener Zeit konnten Gartenabfälle, die wegen ihres Holzgehaltes nicht genügend verrotten konnten, innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile im Bereich der Stadt Lichtenberg in trockenem Zustand auf den Grundstücken, auf denen sie angefallen sind, verbrannt werden. Mit § 3a Nr. 4 Buchstabe b BayLuftV werden § 4 Abs. 3 und Abs. 4 PflAbfV aufgehoben. Damit besteht ab 01.01.2017 die Möglichkeit nicht mehr, dass die Gemeinde durch eine Verordnung das Verbrennen von holzigen Gartenabfällen auch innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile zulassen kann.

Künftig dürfen nach dem geänderten § 4 Abs. 2 PflAbfV nur noch pflanzliche Abfälle aus Privatgärten und Parkanlagen außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und nur auf den Grundstücken, auf denen sie angefallen sind, verbrannt werden. Das Verbrennen ist nur in der Zeit

vom 01.März bis einschließlich 31.Mai
und

vom 16.September bis einschließlich 15.November

eines jeden Jahres und nur an Werktagen von 14 Uhr bis 18 Uhr zulässig. Gefahren, Nachteile oder erhebliche Belästigungen durch Rauchentwicklung sowie ein Übergreifen des Feuers über die Verbrennungsfläche hinaus ist zu verhindern. Bei starkem Wind darf kein Feuer entzündet werden, brennende Feuer sind unverzüglich zu löschen. Es ist sicherzustellen, dass die Glut beim Verlassen der Feuerstelle, spätestens jedoch bei Einbruch der Dunkelheit, erloschen ist. Die Verordnung über die Beseitigung von pflanzlichen Gartenabfällen kann im Rathaus Lichtenberg eingesehen werden. Nach dem Grundsatz des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes hat eine Verwertung holziger Gartenabfälle Vorrang vor deren Beseitigung durch Verbrennen. Kompostierbare Stoffe sind weitestgehend in den Stoffkreislauf zurückzuführen. Die Grundstückseigentümer werden deshalb gebeten, nur dann auf die Verbrennung von holzigen Gartenabfällen zurückzugreifen, wenn die Verbringung zu den Wertstoffhöfen in den Nachbargemeinden Naila und Bad Steben bzw. zu der mobilen Wertstoffsammlung im Bereich der Stadt Lichtenberg, die im 3 Wochen Rhythmus hinter der ehemaligen Dreschhalle an der Poststraße stattfindet, unzumutbar ist.

Quelle: Wir im Frankenwald, Nr. 39 – 29. September 2017, Ausgabe Lichtenberg